Dr. Nina Herbort
Rechtsanwältin und Gründerin von Short Law
Ich unterstütze Unternehmen rund um das Thema Datenschutz – von A wie Auditierung bis Z wie Zweckänderung. Ein besonderer Fokus meiner Beratung liegt beim Einsatz von Tracking-Technologien und Digitalen Diensten. Hierfür wurde ich von der WirtschaftsWoche als „TOP Anwältin 2025“ im Bereich Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Gemeinsam mit einem tollen Team bin ich zudem in der Redaktion der Fachzeitschrift Privacy in Germany (PinG) tätig und Lehrbeauftragte an der FernUniversität in Hagen sowie der Ostkreuzschule für Fotografie.
Vor der Gründung von Short Law war ich knapp sieben Jahre Referentin bei verschiedenen Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Zuletzt bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit einem Fokus auf Digitalwirtschaft und internationaler Zusammenarbeit. Im Rahmen eines EDSA-Secondments war ich mehrere Monate bei der niederländischen Aufsichtsbehörde in Den Haag tätig, bei der ich die Abteilung für internationale Untersuchungen verstärkt habe. Bei der brandenburgischen Aufsichtsbehörde habe ich zudem die gesamte Einführungsphase der DSGVO begleitet und dort auch ein internes Team für grenzüberschreitende Kooperationsverfahren aufgebaut.
Zuvor war ich Rechtsanwältin in der Praxisgruppe „Digital Business“ der Kanzlei Noerr, wo ich insbesondere Mandate im IT-Recht betreut habe.
Studiert habe ich an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht. Dort war ich nach dem Examen auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht von Prof. Dr. Eva Inés Obergfell tätig. In dieser Zeit habe ich zu „Digitalen Bildnissen“ promoviert und mich mit Personenfotografien im Online-Kontext beschäftigt.
#gerneperdu